Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Diese Informationen sind nur für bestehende Kreditnehmer relevant.

1. Funktionsweise von Funding Circle

2. Zustandekommen des Nutzungsvertrages; Änderungen des Nutzungsvertrages; Erhebung und Verarbeitung von Daten, Pflichten des Kreditnehmers

3. Allgemeine Funding Circle-Leistungen für Kreditnehmer; Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform

4. Spezielle Funding Circle-Leistungen für Kreditnehmer

5. Keine Bankgeschäfte oder sonstige Finanzdienstleistungen

6. Datenänderung; Datenschutzerklärung; Anonymität

7. Haftung der Funding Circle und des Nutzers

8. Kündigung des Nutzungsvertrages

9. Back-Up Servicing

10. Sonstiges



1. Funktionsweise von Funding Circle

1.1 Funding Circle Deutschland GmbH, die Betreiberin eines Online-Kreditmarktplatzes und Kreditvermittlerin, geschäftsansässig unte Rheinstr. 11, 14513 Teltow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 151217 B, vertreten durch die Geschäftsführung Pauntea Morshedi und Alexander Linden (Funding Circle Deutschland, „Funding Circle“ oder „Wir“), stellt auf ihrer Internetseite (https://www.fundingcircle.com/de) eine E-Commerce Kreditvermittlungsplattform für Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen (diese Plattform, die „Funding Circle Plattform“) bereit.

Funding Circle führt auf der Funding Circle Plattform Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Ratentilgungskreditverträge schließen möchten („Kreditnehmer”) mit Kapitalgebern zusammen, die bereit sind, dem jeweiligen Kreditnehmer Kapital für sein Unternehmen zur Verfügung zu stellen (die „Anleger”).

1.2 Die Funding Circle Plattform funktioniert wie folgt (siehe dazu auch Ziffer 4):

Auf der Funding Circle Plattform können Kreditnehmer Kreditprojekte einstellen und diese nach Ermittlung Rating-basierter Konditionen freischalten lassen. Anleger können innerhalb einer Frist von in der Regel sieben (7) Bankarbeitstagen (Berlin) Finanzierungszusagen für freigeschaltete Kreditprojekte abgeben.

Funding Circle kann die regelmäßige Anlagefrist von sieben (7) Bankarbeitstagen im eigenen Ermessen verkürzen oder auf maximal 42 Tage verlängern, wenn wir dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kreditnehmers und/ oder der Anleger für angemessen halten. Die Dauer der Freischaltung eines Kreditprojekts bis maximal 42 Tage wird nachstehend als „Anlagefrist“ bezeichnet.

(i) Vollkommen und Unvollkommen Finanzierte Kreditprojekte

  1. Finden sich genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des freigeschalteten Kreditprojekts eines Kreditnehmers innerhalb der Anlagefrist, kommt dieses zustande („Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt”).

    Funding Circle beabsichtigt, innerhalb der Anlagefrist jedes freigeschaltete Kreditprojekt als Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt zustande kommen zu lassen.

    Ein Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt kann auch dadurch zustande kommen, dass nach Ende der Anlagefrist der ausstehende Betrag (i) institutionellen Anlegern außerhalb des öffentlichen Marktplatzes (“Institutionelle Anleger”) angeboten und durch diese übernommen oder (ii) anderweitig finanziert wird.

    Ein Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt kann zudem dadurch zustande kommen, dass der gesamte angefragte Betrag außerhalb der Funding Circle Plattform von Institutionellen Anlegern finanziert wird.

  2. Haben sich nicht genügend Anleger beteiligt und ist auch sonst kein Vollkommen Finanziertes Kreditprojekt zustande gekommen, kommt grundsätzlich auch das Kreditprojekt nicht zustande. Kreditnehmern kann jedoch in Fällen, in denen der vom Kreditnehmer ursprünglich nachgefragte Kreditbetrag nach Ablauf der Anlagefrist nicht vollständig durch Finanzierungszusagen von Anlegern gedeckt ist („Unvollkommen Finanziertes Kreditprojekt”), ein freibleibendes Angebot zur Vermittlung eines Kreditvertrages zu dem durch diese Finanzierungszusagen gedeckten Betrag gemacht werden.

Vollkommen Finanzierte Kreditprojekte und Unvollkommen Finanzierte Kreditprojekte werden nachstehend gemeinsam oder einzeln auch als „Finanzierte Kreditprojekte” bezeichnet.

(ii) Kreditgewährung an den Kreditnehmer ausschließlich durch die Bank

Wir sind keine Bank. Der Kreditnehmer erhält daher über die Funding Circle Plattform vermittelte Möglichkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen. Er erhält diese Kredite aber niemals direkt von uns. Vielmehr versuchen wir, dem Kreditnehmer eines Finanzierten Kreditprojekts zu ermöglichen, dass ihm die mit Funding Circle kooperierende Bank (die „Bank”) einen Kredit zu den aufgrund des Rating festgesetzten Konditionen des Finanzierten Kreditprojekts gewährt, weil sich genügend Anleger zur Finanzierung bereit erklärt haben. Hierzu muss der Kreditnehmer einen entgeltlichen Kreditvermittlungsvertrag mit uns abschließen. Wir sind sodann verpflichtet, uns um einen Kreditvertrag zu den Konditionen des Finanzierten Kreditprojekts bei der Bank zu bemühen. Die Entscheidung, ob die Bank mit einem Kreditnehmer einen Kreditvertrag abschließt, liegt ausschließlich bei der Bank und niemals bei uns.

Die Bank gewährt - sofern sie einen Kreditvertrag mit einem Kreditnehmer abschließen möchte - sog. annuitätische Ratenkredite. Die monatlich zu zahlenden Raten setzen sich aus einem Anteil für Zinsen und einem Anteil für Tilgung zusammen (die Summe dieser Werte wird Annuität genannt). Der Zinsanteil nimmt während der Laufzeit des Kreditvertrages stets leicht ab, da sich durch die laufende Tilgung die zu verzinsende Kreditsumme verringert. Sofern der Kreditnehmer den Kredit vertragsgemäß bedient, d.h. jeweils die vertraglich vereinbarte monatliche Rate bezahlt, ist dieser am Ende der Laufzeit vollständig verzinst zurückgezahlt.

(iii) Forderungsabtretung von der Bank an Funding Circle Connect oder einen Institutionellen Anleger

Sofern der Kreditnehmer einen durch uns vermittelten Kreditvertrag für ein Finanziertes Kreditprojekt abschließt, tritt die Bank ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kreditnehmer aus dem jeweiligen Kreditvertrag an

  1. Funding Circle Connect GmbH, AG Berlin-Charlottenburg HRB 154839 B („Funding Circle Connect”) und/oder

  2. Institutionelle Anleger

ab.

(iv) Forderungsabtretung von Funding Circle Connect an die Anleger

Gemäß der in Ziffer 1.2 (iii) a. beschriebenen Forderungsabtretung tritt Funding Circle Connect die an sie von der Bank abgetretenen Forderungen aus dem Kreditvertrag anteilig aufgrund einer gesonderten entgeltlichen Vereinbarung über Verkauf, Abtretung und Verwaltung künftiger (Teil-) Forderungen aus einem Kreditvertrag („Forderungskaufvertrag”) an die Anleger, welche sich an dem Finanzierten Kreditprojekt beteiligen und so die Mittel für die Kreditvergabe erbracht haben, ab.

Nach einer solchen Abtretung leitet die Bank die durch den Kreditnehmer nach dem Kreditvertrag geleisteten laufenden Zahlungen (Zins und Tilgung) jeweils anteilig in Höhe ihrer berücksichtigten Finanzierungszusage an die jeweiligen Anleger weiter.

(v) Verwaltung der abgetretenen Forderungen

Eine entgeltliche Verwaltung der abgetretenen Forderungen erfolgt für die Anleger gemäß den Bestimmungen des Forderungskaufvertrages.

(vi) SEPA-Lastschriftmandat

Im Falle einer Abtretung der Forderungen oder der Übertragung der gesamten Vertragsposition aus dem geschlossenen Unternehmenskreditvertrag an Institutionelle Anleger kann der Kreditnehmer verpflichtet sein, ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des jeweiligen Institutionellen Anlegers abzuschließen, damit dieser die an ihn durch den Kreditnehmer geschuldeten Beträge einziehen kann.

2. Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Änderungen des Nutzungsvertrages, Erhebung und Verarbeitung von Daten, Pflichten des Kreditnehmers

2.1 Auf der Funding Circle Plattform können Sie sich, wie in dieser Ziffer 2.1 unten beschrieben, registrieren. Unsere in Ziffer 4 näher bezeichneten im Zusammenhang mit einer Bereitstellung der Funding Circle Plattform stehenden Leistungen stehen Ihnen unentgeltlich zu. Zur Vermeidung von Zweifeln weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass diese Unentgeltlichkeit ausschließlich unsere Leistungen nach diesem Nutzungsvertrag betrifft und keinen Einfluss darauf hat, dass Sie verpflichtet sind, an uns eine Vergütung für die Vermittlung eines Kreditvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Bank nach den Bestimmungen des jeweiligen Kreditvermittlungsvertrages zu zahlen.

Um einen Kreditantrag auf der Funding Circle Plattform stellen zu können, muss Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben, der durchschnittliche Umsatz der letzten beiden Geschäftsjahre jeweils mindestens 30.000 EUR betragen und das Unternehmen seit mehr als zwei Jahren bestehen. Darüber hinaus muss Ihr Unternehmen über ein Bankkonto bei einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstitut verfügen.

Sie als Kreditnehmer („Nutzer”, „Kreditnehmer“ oder „Sie”) und wir schließen einen Nutzungsvertrag für die Nutzung der Funding Circle Plattform (dieser Vertrag, der „Nutzungsvertrag“) wie folgt ab:

  1. Sie tragen die an uns zu übermittelnden Daten im Online-Registrierungsformular ein und übermitteln uns diese durch einen Klick auf der entsprechenden Schaltfläche, nachdem Sie diesen Nutzungsvertrag und die für Sie geltenden Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben. Welche Daten Sie im Einzelnen eingeben müssen, können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen. Durch diesen Klick geben Sie noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab.

  2. Wir senden Ihnen per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Registrierung zu, sobald wir die Daten erhalten haben. Dadurch geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Die jeweils für Sie geltenden Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Informationen zur Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“) sind in der Bestätigungsemail für Sie verlinkt.

  3. Sofern Sie das mit dieser E-Mail erhaltene Angebot nach Erhalt der E-Mail über einen vorgegebenen Link annehmen, kommt der Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und uns über Ihr Nutzerkonto auf der Funding Circle Plattform zustande.

2.2 Der Nutzungsvertrag gilt nicht für die in Ziffern 1.2 (ii) – (v) beschriebenen Rechtsbeziehungen. Diese Rechtsbeziehungen sind Gegenstand separater Verträge.

2.3 Wir sind berechtigt, diesen Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu ändern. Wir werden solche Änderungen des Nutzungsvertrages rechtzeitig, mindestens jedoch vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, in Textform mitteilen.

Derartige Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt und werden wirksam, wenn Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer solchen Änderungsmitteilung widersprechen.

Wir werden Sie in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung Ihres Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen des Nutzungsvertrages hinweisen. Sollten Sie den Änderungen widersprechen, gelten die Bedingungen des bestehenden Nutzungsvertrages fort.

Änderungen gelten stets für die Zukunft.

Im Fall Ihres Widerspruchs gegen die Änderung des Nutzungsvertrages können Sie keine weiteren Kreditprojekte über die Funding Circle Plattform beantragen. Bestehende Kreditprojekte werden vereinbarungsgemäß abgewickelt.

2.4 Als Nutzer müssen Sie Ihre Daten stets aktuell halten, diese bei eventuellen Änderungen unverzüglich korrigieren oder uns Änderungen in Textform mitteilen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Kontodaten stets aktuell halten. Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass andere Nutzer darauf vertrauen, dass Ihre Daten stets aktuell sind.

Insbesondere verpflichten Sie sich uns im Falle eines Wechsels der Kontrolle Wechsel der Kontrolle (nachfolgend „Kontrollwechsel“ genannt) unverzüglich zu informieren. „Kontrolle“ im Sinne des vorstehenden Satzes ist (i) der direkte oder indirekte Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50%) der Kapitalanteile oder der Stimmrechte an dem Kreditnehmer, oder (ii) das durch Stimmrechte, vertragliche Vereinbarung oder auf sonstige Weise vermittelte unmittelbare oder mittelbare Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Kreditnehmers zu bestellen oder abzuberufen oder die Finanz- und Geschäftspolitik des Kreditnehmers zu bestimmen.

Im Falle des Zustandekommens eines Kreditvertrages mit der Bank müssen Sie eine Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstitutes angeben; dies gilt auch bei Änderungen der Bankverbindung während der Laufzeit eines Kreditvertrages.

2.5 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten aufgrund unserer Datenschutzerklärung. Andere uns vor oder nach Abschluss des Nutzungsvertrages überlassene Angebote oder Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen allgemein oder im Einzelfall nicht widersprechen.

2.6 Sie gewährleisten gegenüber Funding Circle, dass Sie

(a) nicht in Illegale Aktivitäten involviert sind, und

(b) im Falle des Abschlusses eines Kreditvertrages den Kreditbetrag nicht für Illegale Aktivitäten einsetzen werden, und

(c) eventuelle weitere Mittel, die mit der Verwendung des Kreditbetrages durch Sie oder einem Mehrheitsbeteiligten Ihres Unternehmens in Zusammenhang stehen, nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus illegalen Quellen, insbesondere nicht aus Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stammen. Sie verpflichten sich zu jeder Zeit, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie von der illegalen Herkunft solcher weiteren Mittel Kenntnis erlangen.

Illegale Aktivitäten“ sind all jene Aktivitäten, die illegalen Zwecken dienen, wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, Korruption oder betrügerische Aktivitäten, und die im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag vom Kreditnehmer ausgeführt werden.

2.7

(a) Der Kreditnehmer verpflichtet sich, Funding Circle unverzüglich zu benachrichtigen, sobald ihm bekannt wird, dass gegen ihn im Zusammenhang mit Illegalen Aktivitäten ein ernsthafter Vorwurf oder eine Beschwerde erhoben wird oder er Informationen über Illegalen Aktivitäten erlangt. Sofern es dem Kreditnehmer nicht gesetzlich untersagt ist, wird er Funding Circle unverzüglich über wesentliche Gerichtsverfahren, Schlichtungsverfahren, Verwaltungsverfahren oder Ermittlungen durch Gerichte, Behörden oder andere staatliche Einrichtungen wegen Illegaler Aktivitäten informieren, die seiner Kenntnis nach gegen ihn selbst, seine Mehrheitsbeteiligten oder Mitglieder seiner Geschäftsführung geführt werden und die unmittelbar bevorstehen, noch andauern, oder ausstehend sind. Innerhalb einer angemessenen Frist wird der Kreditnehmer geeignete Maßnahmen gegen diejenigen Mitglieder seiner Geschäftsführung ergreifen, die wegen Illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Ausübung durch ein rechtskräftiges Urteil verurteilt wurden, um sicherzustellen, dass das betroffene Mitglied der Geschäftsführung von den geschäftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag ausgeschlossen wird. über die ergriffenen Maßnahmen wird der Kreditnehmer Funding Circle unverzüglich informieren.

(b) Im Fall von 2.7 (a) Satz 1 ist der Kreditnehmer verpflichtet mit Funding Circle nach den Grundsätzen von Treu und Glauben angemessene Maßnahmen abzustimmen. Insbesondere für den Fall, dass ein Dritter nachweisbar Illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit dem ausgezahlten Kreditbetrag begangen hat, wird Funding Circle ungeachtet der anderen Klauseln dieses Nutzungsvertrages oder anderen vertraglichen Regelungen den Kreditnehmer darüber informieren, ob dieser nach Auffassung von Funding Circle angemessene Schritte gegen den Dritten einleiten soll. In jedem solchen Fall soll der Kreditnehmer Funding Circles Auffassung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in Betracht ziehen und Funding Circle fortlaufend informieren.

2.8 Bestimmte Institutionelle Anleger bringen den Kreditbetrag ganz oder teilweise aus EU-Fördermitteln auf. Aus diesem Grund ist Funding Circle verpflichtet mit dem Kreditnehmer zu vereinbaren, dass der Kreditnehmer solchen Institutionellen Anlegern und den entsprechenden Europäischen Behörden (wie z.B. dem Europäischen Rechnungshof, der EU-Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung) bzw. deren jeweiligen Vertretern folgendes gestatten wird:

(a) diejenigen Betriebsstätten, Anlangen und Werke zu inspizieren, die mit der Verwendung des unter einem Kreditvertrag gewährten Kreditbetrages in Zusammenhang stehen,

(b) Vertreter des Kreditnehmers zu befragen und den Kontakt zu anderen Personen, die mit der Verwendung des unter einem Kreditvertrag gewährten Kreditbetrages in Zusammenhang stehen nicht zu verhindern, und

(c) vor Ort nach Belieben über die für den Kreditvertrag relevanten Geschäftsbücher und Belege durchzusehen und zu überprüfen und hiervon Kopien anzufertigen (letzteres sofern gesetzlich zulässig).

Für das vorgenannte Kontrollrecht sowie eventuelle Folgemaßnahmen soll der Kreditnehmer alle erforderlichen Unterstützungshandlungen erbringen. Funding Circle wird den Kreditnehmer informieren, wenn ein Forderungskaufvertrag mit einem solchen Institutionellen Anleger zustande kommt.

Solche Institutionellen Investoren sind außerdem berechtigt, auf ihrer Website oder in Pressemitteilungen bestimmte Informationen in Bezug auf die Finanzierung des Kreditprojekts zu veröffentlichen, insbesondere den Namen und die Anschrift des Kreditnehmers, den Zweck der Finanzierung und die Art und die Höhe der erhaltenen Finanzierung.

2.9 Bestimmte durch Funding Circle vermittelte Finanzierungen werden durch das COSME-Programm (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises), einem Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, der Europäischen Union ermöglicht.

Für diese Finanzierungen gilt:
Der Kreditnehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Europäische Investmentfonds („EIF“), Vertreter des EIF, der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission bzw. die Vertreter und Beauftragten der Europäischen Kommission, einschließlich des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Investitionsbank und/oder jede andere Institution der Europäischen Union, die berechtigt sind, die Verwendung dieses Vertrages im Zusammenhang mit COSME zu überprüfen (im Folgenden: die „befugten Rechtspersonen“ und jeweils einzeln eine „befugte Rechtsperson“), berechtigt sind, Kontrollen und Prüfungen durchzuführen und Informationen und Unterlagen in Bezug auf diesen Vertrag und seine Ausführung, einschließlich unter anderem für die Bewertung des COSME-Programms zu verlangen.

3. Allgemeine Funding Circle –Leistungen für Kreditnehmer; Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform

3.1 Nach dem Nutzungsvertrag schulden wir Ihnen als vertragliche Leistung ausschließlich

  1. die Zurverfügungstellung der Funding Circle Plattform wie in dieser Ziffer 3 beschrieben, und

  2. die Unterstützung der Kreditnehmer wie in Ziffer 4 beschrieben.

3.2 Vom Nutzungsvertrag ist weder umfasst

  1. Kreditvermittlung (Grundlage hierfür ist stets ein Kreditvermittlungsvertrag), noch

  2. Erbringung, Vermittlung von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften oder Beratung zu solchen Produkten, noch

  3. Sicherstellung des Abschlusses oder der Rechtswirksamkeit des Kreditvertrages zwischen dem Kreditnehmer und der Kredit gewährenden Bank, noch

  4. Verwaltung der abgetretenen Forderungen durch Funding Circle wie in Ziffer 1.2 (v) beschrieben, (Grundlage hierfür ist der jeweilige Forderungskaufvertrag mit dem Anleger).

3.3 Die Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform hängt von Ihrer eigenen technischen Ausstattung ab. Um auf die Funding Circle Plattform im Internet zugreifen und diese nutzen zu können, müssen Sie über die erforderlichen und geeigneten technischen Mittel (Computer, Internetzugang, E-Mail-Adresse) verfügen.

3.4 Nach diesem Nutzungsvertrag ist Funding Circle nur dazu verpflichtet, die Funding Circle Plattform während der von uns festgelegten Verfügbarkeitszeiträume zur Nutzung verfügbar zu halten. Obwohl wir dies anstreben, sind wir nicht verpflichtet, die Funding Circle Plattform jederzeit verfügbar zu halten.

Wir sind jederzeit zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers berechtigt, wenn

(i) die Funding Circle Plattform zwingend der Wartung bedarf, oder

(ii) die Sicherheit der Funding Circle Plattform (insbesondere die Datensicherheit) dies erfordert, oder

(iii) wir Ereignissen ausgesetzt sind, welche wir selbst nicht beeinflussen können (z.B. eingeschränkte Verfügbarkeit oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, fehlerhafte Datenübertragung durch Dritte, Störungen in der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen, von uns nicht verursachte Stilllegungsanordnungen von Aufsichtsbehörden und ähnliche Ereignisse) und die uns zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung des Funding Circle Plattform zwingen, oder

(iv) Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit unserer Server (etwa bei Angriffen aus dem Internet) zu gewährleisten, oder

(v) technische Maßnahmen angezeigt sind, um den Standard der Funding Circle Plattform aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.

Wir stellen die Funding Circle Plattform auf Grundlage des technischen Standes der Funding Circle Plattform und des Internets bei Abschluss des Nutzungsvertrages zur Verfügung.

Wir sichern unsere Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei Vertragsschluss bestehenden Stand der Technik.

4. Spezielle Funding Circle - Leistungen für Kreditnehmer

4.1 Einstellen von Kreditprojekten

  1. Der Kreditnehmer teilt uns insbesondere Daten mit

    • zu Kredithöhe, Laufzeit des Kreditvertrages und Zweck des Kredits;
    • zum Unternehmen und Geschäftsmodell des Unternehmens;
    • zu Gesellschaftern, Organen und vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens;
    • zu laufenden Krediten, sonstigen Verbindlichkeiten, langfristigen Zahlungsverpflichtungen und Finanzkennzahlen des Unternehmens;
    • ggf. Detailangaben zu der Person oder der Gesellschaft, die für den Kredit Sicherheit durch Bürgschaft leisten soll.

    Bei der Erstellung des Kreditprojekts ist zu beachten, dass der vom Kreditnehmer gewünschte Kreditbetrag auch die Provision für eine erfolgreiche Vermittlung („Funding Circle-Gebühr”) umfassen muss, da diese vom Kreditbetrag direkt einbehalten wird. Der Kreditnehmer erhält also nicht den vollen Kreditbetrag ausbezahlt, sondern nur den Betrag, welcher nach Abzug der Vermittlungsprovision verbleibt. Funding Circle ermöglicht dem Kreditnehmer bei Anlage eines Kreditprojekts zunächst, die gewünschte Kredithöhe anzugeben und errechnet dann, um welches Entgelt sich der auszuzahlende Betrag aufgrund der Funding Circle-Gebühr mindert. Der vom Kreditnehmer gewünschte Kreditbetrag muss stets durch volle einhundert Euro (EUR 100,00) teilbar sein. Funding Circle ermöglicht Kreditprojekte ab einem Auszahlungsbetrag von EUR 5.000,00 und bis zu einem Auszahlungsbetrag von EUR 250.000,00 mit Laufzeiten von sechs (6) Monaten, ein (1), zwei (2), drei (3), vier (4) oder fünf (5) Jahren.

    Sobald wir die nach oben genannten Daten vom Kreditnehmer erhalten haben, führen wir eine Prüfung des Kreditprojekts aufgrund dieser Daten sowie einer Bonitätsauskunft zu dem Kreditnehmer bei Dritten (z.B. SCHUFA; Creditreform; Allianz-Gruppe/Bürgel Wirtschaftsinformationen) durch. Wir ermitteln so - teilweise durch eine automatisierte Vorprüfung in unseren Systemen, teilweise durch Abfrage bei den genannten Dritten und teilweise durch Einzelfallprüfung durch unsere Mitarbeiter - für die Bank einen Wahrscheinlichkeitswert für die Rückführung des gewünschten Kredits und damit, ob der Kreditnehmer die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kredits durch die Bank grundsätzlich erfüllt. Soweit eine Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten ist, wird ergänzend eine Bonitätsauskunft zum Bürgen eingeholt. Wir teilen ihm dann die Entscheidung mit, ob und wenn ja, zu welchem Zinssatz wir die Freischaltung des Kreditprojekts für Anleger ermöglichen. Fällt die Prüfung negativ aus, so kann der Kreditnehmer sein Kreditprojekt nicht freischalten lassen. Fällt die Prüfung positiv aus, so teilen wir ihm dies nebst den für das Kreditprojekt ermittelten Konditionen mit (die in diesem Absatz beschriebene Prüfung, das „Rating“).

    Der Kreditnehmer kann den Inhalt seines Kreditprojekts so lange ändern, bis wir das Kreditprojekt nach Bestätigung des Kreditnehmers freischalten. Danach ist eine Änderung aufgrund der folgenden, automatisiert ablaufenden Prozesse in unseren Systemen nicht mehr möglich.

  2. Der Kreditnehmer ist als Nutzer der Funding Circle Plattform für die Inhalte seiner Darstellung allein verantwortlich.

    Grundsätzlich überprüfen wir die Inhalte nicht. Vielmehr beschränkt sich unsere Prüfung, wie in Ziffer 4.1 (i) beschrieben, auf das Rating.

    Allerdings sind Darstellungen rassistischen, diskriminierenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden, beleidigenden, erotischen, pornographischen oder politischen Inhalts unzulässig. Dem Kreditnehmer ist die Präsentation von Inhalten, die gegen strafrechtliche, lauterkeitsrechtliche, (kunst-)urheberrechtliche, markenrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind, untersagt. Er darf auf solche Inhalte auch nicht hinweisen oder diese durch Verknüpfungen (etwa durch sog. „Links”) zugänglich machen. Wenn Inhalte einer Darstellung Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind, so ist hierfür ausschließlich der Kreditnehmer verantwortlich. Bei Verstößen gegen die in diesem Absatz niedergelegten Pflichten des Kreditnehmers werden wir die rechtswidrigen Inhalte entfernen und/oder das Kreditprojekt eines solchen Kreditnehmers nicht (weiter) freischalten oder sperren und/oder einem solchen Kreditnehmer nicht weiter ermöglichen, Kreditprojekte einzustellen.

4.2 Freischaltung

  1. Wir schalten das Kreditprojekt des Kreditnehmers zur Finanzierung frei, wenn

    • das Rating nach vorstehender Ziffer 4.1 (i) und
    • e geldwäscherechtliche Prüfung nach Ziffer 4.2 (iii)

    positiv ausgefallen sind, und

    • wir von dem Kreditnehmer die folgenden durch den Kreditnehmer bzw. durch den jeweiligen Bürgen unterzeichneten Vertragsunterlagen erhalten haben:

      • Kreditvertrag;
      • Kreditvermittlungsvertrag; und
      • ggf. Bürgschaftsvertrag.

    Sollte der Kreditnehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen nicht binnen 30 Tagen zurücksenden, kann es erforderlich sein, dass der Kreditnehmer weitere Unterlage nach Ziffer 4.2 (ii) nachreicht.

  2. Wir können den Kreditnehmer auffordern, auch nach positiver Mitteilung nach vorstehender Ziffer 4.1 und nach Freischaltung des Kreditprojekts und ggf. auch erst nach Abschluss des Kreditvertrages weitere Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.

    Sofern der Kreditnehmer die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht, kann dies zur Folge haben, dass wir die Freischaltung des Kreditprojekts sperren.

  3. Wir können den Kreditnehmer jederzeit dazu auffordern, einen Nachweis über seine Identität und die Identität der den Kreditvertrag unterzeichnenden Personen und ggf. weiterer vertretungsberechtigter Personen sowie der wirtschaftlichen Berechtigten nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung zu erbringen. Die Identifizierung natürlicher Personen kann hierbei durch externe Identifizierungsdienstleister (die „Identifizierungsdienstleister“) durchgeführt werden. Die Identifizierungsdienstleister führen die geldwäscherechtliche Identifizierung mittels VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur durch.

    Bei der Identifizierung mittels VideoIdent-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur werden die für die jeweilige Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und ggf. E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer) von uns im Auftrag der Bank erhoben und an den Identifizierungsdienstleister weitergeleitet. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von dem Identifizierungsdienstleister elektronisch alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen und leiten diese Daten an die Bank weiter.

    Für die Nutzung eines solchen Identifizierungsdienstes kann es erforderlich sein, dass sich der Kreditnehmer oder die jeweils zu identifizierende natürliche Person ein Benutzerkonto bei dem jeweiligen Identifizierungsdienstleister anlegt.

    Bei der Identifizierung im PostIdent-Verfahren durch die Deutsche Post AG werden die jeweils für die Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit) durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG in einer Filiale nach Wahl der zu identifizierenden Person erhoben und verifiziert. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von der Deutschen Post AG alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen und leiten diese Daten an die Bank weiter.

    Die erfolgreiche Durchführung des Identifizierungsverfahrens ist Voraussetzung für den Abschluss des Kreditvertrages.

4.3 Anlagefrist; Zustandekommen eines Finanzierten Kreditprojekts

Hinsichtlich der Anlagefrist und dem Zustandekommen eines Finanzierten Kreditprojektes verweisen wir auf die Ausführungen in Ziffer 1.2 und Ziffer 1.2 (i). Nachdem das Kreditprojekt freigegeben wurde, kann der Kreditnehmer das Kreditprojekt nicht mehr ändern oder insgesamt löschen.

4.4 Sperrung des Kreditprojekts während der Anlagefrist

Wir dürfen die Freischaltung aus wichtigem Grund rückgängig machen oder das betreffende Kreditprojekt zeitweise sperren (beispielsweise, wenn rechtswidrige oder grob irreführende Angaben eingestellt werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen oder wenn der Kreditnehmer seinen Nutzungsvertrag kündigt oder die Einwilligungen zur Einbeziehung der ihn betreffenden Datenschutzerklärung oder zur Einholung benötigter Daten und Auskünfte bei Dritten widerruft). Dies geschieht vor dem Hintergrund von Ziffer 3.4(ii) ausschließlich, um die Effizienz der Funding Circle Plattform sicher zu stellen.

4.5 Weitere Kreditprojekte

Sofern ein freigeschaltetes Kreditprojekt als Finanziertes Kreditprojekt zustande kommt, sind weitere Kreditprojekte zum eigenen Schutz des Kreditnehmers für sechs (6) Kalendermonate blockiert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kreditnehmer ein zweites Kreditprojekt beantragen. Kommt auch dieses Kreditprojekt als Finanziertes Kreditprojekt zustande und kommen hinsichtlich beider Finanzierter Kreditprojekte nachfolgend auch Kreditverträge zustande, so kann er bis zum Beendigungszeitpunkt des ersten Kreditvertrages zu seinem eigenen Schutz keine weiteren Kreditprojekte beantragen. Die Funding Circle Plattform ist so programmiert, dass der Kreditnehmer maximal zwei (2) über die Funding Circle Plattform generierte Kredite gleichzeitig erhalten kann.

5. Keine Bankgeschäfte oder sonstigen Finanzdienstleistungen

Wir tätigen keine Bankgeschäfte und erbringen auch keine Finanzdienstleistungen, da wir weder ein Kreditinstitut noch ein Finanzdienstleister nach § 1 des Kreditwesengesetzes sind. Wir beschränken unsere Leistung darauf, Ihnen die Funding Circle Plattform nach Maßgabe des Nutzungsvertrages und der für Sie geltenden Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen. Aus dem Abschluss dieses Nutzungsvertrages ergibt sich also für Sie kein Anspruch gegen uns oder die Bank auf Abschluss

  • eines Kreditvermittlungsvertrages zwischen Ihnen und uns, oder
  • eines Kreditvertrages zwischen Ihnen und der Bank.

6. Datenänderung; Datenschutzerklärung; Anonymität

6.1 Sie können Ihre Daten während der Laufzeit des Nutzungsvertrags immer einsehen und nach Maßgabe dieses Nutzungsvertragesändern, nachdem Sie sich auf der Funding Circle Plattform mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort angemeldet haben.

6.2 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten unserer Nutzer aufgrund dieses Nutzungsvertrages gemäß unserer Datenschutzerklärung.

6.3 Der aktuelle Nutzungsvertrag sowie die aktuelle Datenschutzerklärung können Sie auf der Funding Circle Plattform jeweils herunterladen und ausdrucken. Da diese Dokumente zukünftig ggf. geändert werden können oder müssen, empfehlen wir Ihnen, dies bei Vertragsschluss zu tun.

6.4 Der Anleger kann folgende Informationen zum Kreditnehmer/Kreditprojekt einsehen:

  1. Name des Kreditnehmers,

  2. Rechtsform,

  3. Sitz,

  4. Branche,

  5. Gründungsdatum,

  6. Anzahl der Mitarbeiter,

  7. Finanzierungszweck,

  8. Vorliegen einer Bürgschaft,

  9. Kurzbeschreibung des Unternehmens und

  10. Finanzkennzahlen mindestens der letzten zwei Jahre.

Der Kreditnehmer erhält hingegen keine Informationen über den Anleger. Das Nähere regeln die weiteren Verträge und die Datenschutzerklärung.

7. Haftung der Funding Circle und des Nutzers

7.1 Haftung der Funding Circle

  1. Die auf der Funding Circle Plattform vorgestellten Inhalte dienen lediglich der Information; eine Beratungsleistung bieten wir auf der Funding Circle Plattform nicht an. Wir nehmen lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Kreditnehmer vor, die nicht über das Rating hinausgeht, nach bestimmten formalen und technischen Kriterien, die keine Aussagen darüber erlauben, ob die eingestellten Informationen und Angaben zutreffend sind. Auf die Wirksamkeit der Verträge zwischen Kreditnehmern und der Bank und deren Durchführung und Erfüllung haben wir keinen Einfluss; wir haften folglich hierfür auch nicht.

  2. Um unsere Nutzer zu identifizieren und das Rating durchzuführen, arbeiten wir mit den in unserer Datenschutzerklärung genannten Kooperationspartnern zusammen. Wir vertrauen diesen. Wir können jedoch nicht dafür einstehen, dass die im Ergebnis von Dritten an uns übermittelten Informationen inhaltlich richtig sind. Die insoweit bereit gestellten Informationen zur Identität und Bonität können zwar der Realität entsprechen; es ist aber auch möglich, dass die tatsächlichen Verhältnisse hiervon erheblich abweichen.

  3. Wir haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir jeweils nur

    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

      Zu den wesentlichen Vertragspflichten dieses Nutzungsvertrages gehören Pflichten von Funding Circle gemäß Ziffer 3.1 dieses Nutzungsvertrages. Nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten dieses Nutzungsvertrages gehört die ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform.

  4. Die sich aus Ziffer (iii) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  5. Die sich aus Ziffer (iii) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie des Produkthaftungsgesetzes.

7.2 Haftung des Nutzers

Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (insbesondere Ihr Passwort) vertraulich zu behandeln; die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Nutzungsvertrag auch darin einwilligen, für Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung der im vorstehenden Satz aufgeführten Vertraulichkeitsverpflichtung zu haften.

8. Kündigung des Nutzungsvertrages

8.1 Dieser Nutzungsvertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von uns oder von Ihnen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

8.2 Das Recht von Funding Circle und des Nutzers, diesen Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel im Falle eines Kontrollwechsels vor oder im Falle des Unterlassens der Anzeige eines Kontrollwechsels.

8.3 Jede Kündigung dieses Nutzungsvertrages bedarf einer Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief).

8.4 Eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages hat auf den Fortbestand der sonstigen mit uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere auf den mit der Bank geschlossenen Kreditvertrag, keinen Einfluss.

9. Back-Up Servicing

9.1 Wir haben einen Ersatzdienstleister („Back-Up Servicer“) bestellt, der im Interesse der Anleger und Kreditnehmer so genannte Back-Up Serviceleistungen erbringt. Darunter sind die in Ziffer 9.2 näher beschriebenen Tätigkeiten zu verstehen, die der Back-Up Servicer an unserer Stelle übernimmt, insbesondere, wenn wir zur Durchführung dieser Tätigkeiten vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollten, etwa bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Funding Circle oder wenn wir aus anderen Gründen den Betrieb der Funding Circle Plattform einstellen („Störungsfall“, die von Back-Up Servicer zu erbringenden Leistungen die „Back-Up Serviceleistungen“). Von den Back-Up Serviceleistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungen von Funding Circle.

Die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen durch den Back-Up Servicer stellt sicher, dass Finanzierte Kreditprojekte, auch für den Fall, dass wir selbst nicht mehr tätig werden können, im Interesse der Anleger und der Kreditnehmer ordnungsgemäß abgewickelt werden.

9.2 Bei Eintritt und für die Dauer des Fortbestehens eines Störungsfalls wird der Back-Up Servicer nach Maßgabe der mit den Anlegern geschlossenen Forderungskaufverträge die Verwaltung, Geltendmachung und Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte gegen die Kreditnehmer, die Bürgen und sonstigen Sicherungsgeber übernehmen, die die Anleger aus ihrer Beteiligung an den Finanzierten Kreditprojekten erworben haben.

Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich

(i) die Unterstützung der Bank bei der Entgegennahme und Weiterleitung der Darlehensraten und Zinsen an die Anleger;

(ii) die Unterstützung der Bank bei der Einziehung der Service-Gebühren und sonstiger Kosten sowie Verzugszinsen;

(iii) Ausübung aller mit den Kredit- und Bürgschaftsverträgen in Verbindung stehenden Gestaltungsrechte der Anleger, insbesondere das Recht zur Kündigung der Kreditverträge;

(iv) Geltendmachung bzw. Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen;

(v) Einschaltung eines Inkasso- oder Factoringunternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Beitreibung der Forderungen der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen.

Wir sind berechtigt, dem Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen alle erforderlichen Rechte und Vollmachten zu erteilen.

Der Back-Up Servicer ist bei der Erbringung der Back-Up Serviceleistungen zur Hinzuziehung von Dritten als Erfüllungsgehilfen berechtigt.

9.3 Bei Eintritt des Störungsfalls werden wir die für die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen erforderlichen Daten der Kreditnehmer, der Geschäftsführer der Kreditnehmer und der Bürgen (Firma oder Name, Adresse, Handelsregisternummer (wenn vorhanden), E-Mailadressen und Telefonnummern, Geburtsdaten (bei Einzelunternehmern) der Kreditnehmer; Name, Anschrift und sonstige Kontaktdaten sowie die Geburtsdaten der Geschäftsführer der Kreditnehmer (bei juristischen Personen oder Personengesellschaften); Name, Adresse, und Geburtsdaten der Bürgen und ggf. der Vertretungsberechtigten der Bürgen und sonstige bürgschaftsbezogene Informationen; Informationenüber etwaige sonstige Kreditsicherheiten; Kreditdaten, Kontodaten sowie sonstige Kreditprojekt-Informationen) sowie der Anleger (Vor-, Nachname, Adresse, hinterlegte E-Mailadressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, Kontodaten, Daten zum jeweiligen Kreditprojekt, Höhe der Forderungen der Anleger) an den Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen übermitteln.

9.4 Sie werden über den Eintritt und die Beendigung des Fortbestehens eines Störungsfalls jeweils unverzüglich per E-Mail informiert.

9.5 Der jeweils bestellte Back-Up Servicer kann unter https://www.fundingcircle.com/de/unternehmen-faq abgefragt werden. Es wird zudem gesondert bekannt gegeben, wenn ein anderer Back-Up Servicer bestellt wird.

10. Sonstiges

10.1 Für den Nutzungsvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

10.2 Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieses Nutzungsvertrages steht Ihnen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.

10.3 Sofern eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im übrigen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Gewerbeerlaubnis nach § 34c sowie nach § 34f Gewerbeordnung liegt vor, Registernummer D-F-107-SG7U-32, zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt, Fachbereich Gewerbe, Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin.