Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

Diese Informationen sind nur für bestehende Anleger bis relevant. Wir akzeptieren derzeit keine neuen Investoren.

1. Nutzung der Funding Circle Plattform

2. Allgemeine Funding Circle-Leistungen für Anleger; Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform

3. Spezielle Funding Circle Leistungen für Anleger

4. Identifizierung

5. Keine Bankgeschäfte oder sonstige Finanzdienstleistungen

6. Datenänderung; Datenschutzerklärung; Anonymität

7. Rückkaufsrecht

8. Haftung der Funding Circle und des Nutzers

9. Kündigung des Nutzungsvertrages

10. Back-Up Servicing

11. Sonstiges

1. Nutzung der Funding Circle Plattform

Funding Circle Deutschland GmbH , eine Kreditvermittlerin, geschäftsansässig unter Rheinstr. 11, 14513 Teltow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 151217 B, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Parachini (Funding Circle Deutschland, „Funding Circle" oder „Wir "), hat vor dem 12. März 2020 auf ihrer Internetseite (www.fundingcircle.com/de) eine E-Commerce Kreditvermittlungsplattform für Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (diese Plattform, die „ Funding Circle Plattform") bereit gestellt.

Hinweis:

Diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Funding Circle Plattform durch Anleger" regeln die Nutzung des Zugangs des Anlegers zur Funding Circle Plattform ab dem 12. März 2020.

Für vor dem 12. März 2020 über die Funding Circle Plattform getätigte Investitionen gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anleger für die Nutzung einer Online-Kreditvermittlungsplattform" (der „Nutzungsvertrag"), denen Sie als Anleger („ Nutzer" oder „Sie") zugestimmt haben. Diese sind hier zu finden.

Funding Circle hat auf der Funding Circle Plattform Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Ratentilgungskreditverträge schließen möchten („ Kreditnehmer"), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zusammengeführt, die bereit waren, dem jeweiligen Kreditnehmer Kapital für sein Unternehmen zur Verfügung zu stellen (diese Kapitalgeber, die „Anleger").

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die Anleger haben im Rahmen ihrer Investition über die Funding Circle Plattform eine gesonderte, entgeltliche Vereinbarung über Verkauf, Abtretung und Verwaltung künftiger (Teil-) Forderungen aus einem Kreditvertrag („Forderungskaufvertrag") abgeschlossen. Die entgeltliche Verwaltung der abgetretenen Forderungen erfolgt für die Anleger nach den Regelungen des Forderungskaufvertrages.

Wir sind berechtigt, diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Funding Circle Plattform durch Anleger" jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu ändern. Wir werden solche Änderungen rechtzeitig, mindestens jedoch vier (4) Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, in Textform mitteilen.

Derartige Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt und werden wirksam, wenn Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer solchen Änderungsmitteilung widersprechen.

Wir werden Sie in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung Ihres Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen des Nutzungsvertrages hinweisen. Sollten Sie den Änderungen widersprechen, gelten die Bedingungen des bestehenden Nutzungsvertrages fort.

Änderungen gelten stets für die Zukunft.

Bestehende Investitionen in Kreditprojekte wickeln wir vereinbarungsgemäß ab.

2. Allgemeine Funding Circle-Leistungen für Anleger; Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform

2.1 Nach dem Nutzungsvertrag schulden wir Ihnen als vertragliche Leistung ausschließlich die Zurverfügungstellung der Funding Circle Plattform wie in dieser Ziffer 2 beschrieben, und die Unterstützung der Anleger wie in Ziffer 3 beschrieben.

2.2 Nicht umfasst vom Nutzungsvertrag ist die Verwaltung der abgetretenen Forderungen durch Funding Circle (Grundlage hierfür ist der jeweilige Forderungskaufvertrag).

2.3 Die Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform hängt von Ihrer eigenen technischen Ausstattung ab. Um auf die Funding Circle Plattform im Internet zugreifen und diese nutzen zu können, müssen Sie über die erforderlichen und geeigneten technischen Mittel (Computer, Internetzugang, E-Mail-Adresse) verfügen.

2.4 Nach dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Nutzungsvertrag ist Funding Circle nur dazu verpflichtet, die Funding Circle Plattform während der von uns festgelegten Verfügbarkeitszeiträume zur Nutzung verfügbar zu halten. Obwohl wir dies anstreben, sind wir nicht verpflichtet, die Funding Circle Plattform jederzeit verfügbar zu halten.

Wir sind jederzeit zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers berechtigt, wenn

(i) die Funding Circle Plattform zwingend der Wartung bedarf, oder

(ii) die Sicherheit der Funding Circle Plattform (insbesondere die Datensicherheit) dies erfordert, oder

(iii) wir Ereignissen ausgesetzt sind, welche wir selbst nicht beeinflussen können (z.B. eingeschränkte Verfügbarkeit oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, fehlerhafte Datenübertragung durch Dritte, Störungen in der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen, von uns nicht verursachte Stilllegungsanordnungen von Aufsichtsbehörden und ähnliche Ereignisse) und die uns zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Funding Circle Plattform zwingen, oder

(iv) Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit unserer Server (etwa bei Angriffen aus dem Internet) zu gewährleisten, oder

(v) technische Maßnahmen angezeigt sind, um den Standard der Funding Circle Plattform aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.

Wir stellen die Funding Circle Plattform auf Grundlage des technischen Standes der Funding Circle Plattform und des Internets zur Verfügung.

Wir sichern unsere Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei Vertragsschluss bestehenden Stand der Technik.

3. Spezielle Funding Circle-Leistungen für Anleger

Im Rahmen Ihres Forderungskaufvertrages haben Sie Ansprüche von der Funding Circle Connect erworben.

Auf Basis des Forderungskaufvertrages leitet die Bank die durch den Kreditnehmer geleisteten laufenden Zahlungen (Zins und Tilgung) jeweils anteilig in Höhe Ihrer berücksichtigten Finanzierungszusage an Sie weiter.

Die im Forderungskaufvertrag zu unseren Gunsten vereinbarte Service-Gebühr für die Verwaltung von Kreditforderungen wird von den jeweiligen Zahlungen an Sie als Anleger direkt einbehalten und an uns ausgekehrt.

4. Identifizierung

Wir können Sie dazu auffordern, einen Nachweis über Ihre Identität nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) in der jeweils gültigen Fassung zu erbringen.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns eine Kopie oder einen Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder eines sonstigen zulässigen Dokuments wie z.B. einer Stromrechnung zu übersenden, um unsere Leistungen nutzen zu können.

Alternativ oder zusätzlich kann die Identifizierung natürlicher Personen durch externe Identifizierungsdienstleister (die „ Identifizierungsdienstleister") durchgeführt werden. Die Identifizierungsdienstleister führen die geldwäscherechtliche Identifizierung mittels Video- oder Postident-Verfahren oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur durch.

Bei der Identifizierung mittels VideoIdent-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur werden die für die Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und ggf. E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer) an den Identifizierungsdienstleister weitergeleitet. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von dem Identifizierungsdienstleister elektronisch alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen.

Für die Nutzung eines solchen Identifizierungsdienstes kann es erforderlich sein, dass Sie sich ein Benutzerkonto bei dem jeweiligen Identifizierungsdienstleister anlegen.

Bei der Identifizierung im PostIdent-Verfahren durch die Deutsche Post AG werden die für die Identifizierung erforderlichen Daten (Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit) durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG in einer Filiale Ihrer Wahl erhoben und verifiziert. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten wir von der Deutschen Post AG alle verifizierten Daten, die nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) als Nachweis einer ordnungsgemäßen Identifizierung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen.

5. Keine Bankgeschäfte oder sonstige Finanzdienstleistungen

Wir tätigen keine Bankgeschäfte und erbringen auch keine Finanzdienstleistungen, da wir weder ein Kreditinstitut noch ein Finanzdienstleister nach § 1 des Kreditwesengesetzes sind. Wir sind kein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8e KWG. Wir beschränken unsere Leistung darauf, Ihnen die Funding Circle Plattform nach Maßgabe dieser „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Funding Circle Plattform durch Anleger" und der für Sie geltenden Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.

6. Datenänderung; Datenschutzerklärung; Anonymität

6.1 Sie können Ihre Daten während der Laufzeit des Nutzungsvertrags immer einsehen und nach Maßgabe dieses Nutzungsvertrages ändern, nachdem Sie sich auf der Funding Circle Plattform mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort angemeldet haben. Zum Schutz vor Missbrauch können Sie Ihre für die Auszahlung angegebene Kontoverbindung nicht selbstständig ändern. Bitte kontaktieren Sie hierfür den Kundenservice unter investor@fundingcircle.de. Der Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre bei uns hinterlegten Daten mit Ihnen abzugleichen.

6.2 Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten unserer Nutzer aufgrund des Nutzungsvertrages gemäß unserer Datenschutzerklärung.

6.3 Den aktuellen Nutzungsvertrag sowie die aktuelle Datenschutzerklärung können Sie auf der Funding Circle Plattform jeweils herunterladen und ausdrucken. Beachten Sie, dass diese Dokumente zukünftig ggf. geändert werden können oder müssen.

6.4 Der Anleger kann folgende Informationen zum Kreditnehmer/Kreditprojekt einsehen, in das der Anleger vor dem 12. März 2020 investiert hat:

  1. Name des Kreditnehmers,
  2. Rechtsform,
  3. Sitz,
  4. Branche,
  5. Gründungsdatum,
  6. Anzahl der Mitarbeiter,
  7. Finanzierungszweck,
  8. Vorliegen einer Bürgschaft,
  9. Kurzbeschreibung des Unternehmens und
  10. Finanzkennzahlen mindestens der letzten zwei Jahre.

Das Nähere regeln die weiteren Verträge, insbesondere der Forderungskaufvertrag, und die Datenschutzerklärung.

6.5 Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kommunikation mit den Kreditnehmern über uns erfolgt. Sie sind nicht berechtigt, Kreditnehmer im Zusammenhang mit einem auf der Funding Circle Plattform in der Vergangenheit angebotenen oder einem Kreditprojekt zu kontaktieren.

7. Rückkaufsrecht

7.1 Funding Circle behält sich das Recht vor, bei Unregelmäßigkeiten im Kreditanalyse- oder Kundenannahmeprozess die Im Rahmen des Forderungskaufvertrages erworbenen Kreditforderungen der Anleger zurückzukaufen, wenn und soweit Funding Circle dies im Interesse der Anleger für geboten hält. Dies kann zum Beispiel bei einem Verstoß gegen das vorgesehene Prüfungsverfahren oder gegen Mindestkriterien der Fall sein.

7.2 Der Rückkaufspreis ist die zum Zeitpunkt des Rückkaufs ausstehende Tilgungssumme, d.h. Kaufpreis der Forderung abzüglich der ggf. bereits geleisteten monatlichen Tilgungszahlungen („Rückkaufspreis "). Im Übrigen wird Funding Circle etwaige bis zum Rückzahlungsdatum angefallene und noch nicht ausgezahlte Zinsen erstatten.

7.3 Funding Circle und der Anleger sind sich darüber einig, dass Funding Circle oder ein mit Funding Circle verbundenes Unternehmen dem Anleger den Rückkaufspreis auf das bei der Finanzierungszusage angegebene Bankkonto auszahlen und etwaige zwischenzeitlich angefallene Zinsen erstatten wird. Mit Zahlung des Rückkaufpreises gehen die betreffenden Kreditforderungen der Anleger und alle sonstigen Ansprüche aus dem Forderungskaufvertrag auf Funding Circle bzw. das von Funding Circle bestimmte verbundene Unternehmen über.

7.4 Im Fall eines Rückkaufs wird Funding Circle Sie über die Rückkaufsabsicht, die Höhe des Rückkaufspreises, die Gründe des Rückkaufs und das Rückkaufsdatum rechtzeitig in Textform unterrichten. Die Zustimmung zum Rückkauf gilt von Ihnen als erteilt, wenn Sie dem Rückkauf nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer solchen Mitteilung widersprechen.

Wir werden Sie in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung Ihres Schweigens gesondert hinweisen. Sollten Sie dem Rückkauf fristgemäß widersprechen, gilt der geschlossene Forderungsvertrag vereinbarungsgemäß fort.

7.5 Funding Circle und der Anleger sind sich darüber einig, dass sich nach Rückübertragung und Zahlung des Rückkaufpreises keine Rechte und Pflichten mehr aus dem jeweiligen Forderungskaufvertrag ergeben.

8. Haftung der Funding Circle und des Nutzers

8.1 Haftung der Funding Circle

  1. Wir haften bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir jeweils nur
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Zu den wesentlichen Vertragspflichten des Nutzungsvertrages gehören Pflichten von Funding Circle gemäß Ziffer 2.1 dieses Nutzungsvertrages. Nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten von Funding Circle gehört die ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Funding Circle Plattform.

  1. Die sich aus Ziffer 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die sich aus Ziffer 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie des Produkthaftungsgesetzes.

8.2 Haftung des Nutzers

Sie sind verpflichtet,

  1. Ihre Zugangsdaten (insbesondere Ihr Passwort) und
  2. die in Ziffer 6.4 aufgeführten Daten zum Kreditprojekt/Kreditnehmer

vertraulich zu behandeln; die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Abschluss des Nutzungsvertrags auch darin einwilligt haben, für Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung zu haften.

9. Kündigung des Nutzungsvertrages

9.1 Der Nutzungsvertrag wurde für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von uns oder von Ihnen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

9.2 Das Recht von Funding Circle und des Nutzers, den Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

9.3 Eine Kündigung des Nutzungsvertrages hat auf den Fortbestand der sonstigen mit uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere auf den Forderungskaufvertrag, keinen Einfluss.

9.4 Jede Kündigung des Nutzungsvertrages bedarf einer Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief).

10. Back-Up Servicing

10.1 Wir haben einen Ersatzdienstleister („ Back-Up Servicer") bestellt, der im Interesse der Anleger und Kreditnehmer so genannte Back-Up Serviceleistungen erbringt. Darunter sind die in Ziffer 10.2 näher beschriebenen Tätigkeiten zu verstehen, die der Back-Up Servicer an unserer Stelle übernimmt, insbesondere, wenn wir zur Durchführung dieser Tätigkeiten vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollten, etwa bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Funding Circle, aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Umstände oder aus anderen Gründen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten verhindern („Störungsfall", die von Back-Up Servicer zu erbringenden Leistungen die „Back-Up Serviceleistungen"). Von den Back-Up Serviceleistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind die in Ziffer 2.1 aufgeführten Leistungen von Funding Circle.

Die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen durch den Back-Up Servicer stellt sicher, dass Finanzierte Kreditprojekte, auch für den Fall, dass wir selbst nicht mehr tätig werden können, im Interesse der Anleger und der Kreditnehmer ordnungsgemäß abgewickelt werden.

10.2 Bei Eintritt und für die Dauer des Fortbestehens eines Störungsfalls wird der Back-Up Servicer nach Maßgabe der mit den Anlegern geschlossenen Forderungskaufverträge die Verwaltung, Geltendmachung und Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte gegen die Kreditnehmer, die Bürgen und sonstigen Sicherungsgeber übernehmen, die die Anleger aus ihrer Beteiligung an den Finanzierten Kreditprojekten erworben haben.

Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich

  1. die Unterstützung der Bank bei der Entgegennahme und Weiterleitung der Darlehensraten und Zinsen an die Anleger;
  2. die Unterstützung der Bank bei der Einziehung der Service-Gebühren und sonstiger Kosten sowie Verzugszinsen;
  3. Ausübung aller mit den Kredit- und Bürgschaftsverträgen in Verbindung stehenden Gestaltungsrechte der Anleger, insbesondere das Recht zur Kündigung der Kreditverträge;
  4. Geltendmachung bzw. Ausübung aller Ansprüche und aller Rechte der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen;
  5. Einschaltung eines Inkasso- oder Factoringunternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Beitreibung der Forderungen der Anleger gegen die Kreditnehmer und die Bürgen.

Wir sind berechtigt, dem Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen alle erforderlichen Rechte und Vollmachten zu erteilen.

Der Back-Up Servicer ist bei der Erbringung der Back-Up Serviceleistungen zur Hinzuziehung von Dritten als Erfüllungsgehilfen berechtigt.

10.3 Bei Eintritt des Störungsfalls werden wir die für die Erbringung der Back-Up Serviceleistungen erforderlichen Daten der Kreditnehmer, der Geschäftsführer der Kreditnehmer und der Bürgen (Firma oder Name, Adresse, Handelsregisternummer (wenn vorhanden), E-Mailadressen und Telefonnummern, Geburtsdaten (bei Einzelunternehmern) der Kreditnehmer; Name, Anschrift und sonstige Kontaktdaten sowie die Geburtsdaten der Geschäftsführer der Kreditnehmer (bei juristischen Personen oder Personengesellschaften); Name, Adresse, und Geburtsdaten der Bürgen und ggf. der Vertretungsberechtigten der Bürgen und sonstige bürgschaftsbezogene Informationen; Informationen über etwaige sonstige Kreditsicherheiten; Kreditdaten, Kontodaten sowie sonstige Kreditprojekt-Informationen) sowie der Anleger (Vor-, Nachname, Adresse, hinterlegte E-Mailadressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, Kontodaten, Daten zum jeweiligen Kreditprojekt, Höhe der Forderungen der Anleger) an den Back-Up Servicer zur Durchführung der Back-Up Serviceleistungen übermitteln.

10.4 Sie werden über den Eintritt und die Beendigung des Fortbestehens eines Störungsfalls jeweils unverzüglich per E-Mail informiert.

10.5 Der jeweils bestellte Back-Up Servicer kann unter https://www.fundingcircle.com/de/investoren-hilfe abgefragt werden. Es wird zudem gesondert bekannt gegeben, wenn ein anderer Back-Up Servicer bestellt wird.

11. Sonstiges

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Nutzer (sofern dieser ein Verbraucher ist) einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.

11.2 Bei Streitigkeiten hinsichtlich des Nutzungsvertrages steht Ihnen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.

11.3 Sofern eine Bestimmung des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im übrigen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

11.4 Funding Circle verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Ordnungsamt, Fachbereich Gewerbe, Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin.