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EZB – Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank, kurz „EZB“, ist eine gemeinschaftliche Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion und wurde im Jahre 1999 mit Sitz in Frankfurt (a.M.) etabliert. Als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (kurz: ESZB)ist die EZB völlig unabhängig und somit befreit von politischen Eingriffen und Weisungen.

Die Hauptaufgabe der EZB besteht in der Festlegung und Realisierung der europäischen Geldpolitik mit dem Ziel, die Preisstabilität aufrecht zu erhalten und die Währungsstabilität zu sichern. Die EZB soll die EU-Wirtschaftspolitik stärken, ohne die Preisstabilität zu beeinträchtigen und dabei eine Inflationsrate kleiner als 2 % (im Vergleich zum Vorjahr) anstreben. Die Kontrolle der Geldmenge, u.a. durch Festlegung von Leitzinssätzen und Beobachtung der Preisentwicklung, sind beispielsweise Maßnahmen zur Unterstützung dieser Ziele. Zudem unternimmt die EZB Devisengeschäfte, verwaltet Währungsreserven der EU-Mitgliedsstaaten, fördert Zahlungssysteme, gibt Banknoten aus und mehr. Diese Aufgaben können unter Artikel 127 Absatz 2 im AEU-Vertrag nachgelesen werden.

Es ist der EZB nicht gestattet, Kredite etc. an europäische Regierungen zu vergeben. Das höchste Beschlussorgan, der EZB-Rat, setzt sich aus dem EZB-Direktorium und allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsstaaten sowie einem EZB-Direktorium (höchstes ausführendes Beschlussorgan) zusammen. Ein erweiterter EZB-Rat wird zudem so lange eingesetzt, bis alle EU-Länder den Euro eingeführt haben. Zur Rolle der nationalen Zentralbanken im Zusammenhang mit der EZB lässt sich festhalten, dass diese als operative Organe fungieren und gemäß der EZB-Leitlinien und –Weisungen handeln.

Funding Circle wird von Entscheidungen der EZB wenig beeinflusst.

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