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Darlehen

Ein Darlehen (ugs. auch Kredit) bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen. Dem Darlehensnehmer wird durch den Darlehensgeber Geld (Gelddarlehen §§ 488 - 498 BGB) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen §§ 607 - 609 BGB) mittel- oder langfristig bereitgestellt. Ist erstmal die Tilgung vereinbart, wird der Kredit an den Darlehensgeber in einer Summe ausgezahlt.

Im juristischen Sinne ist das Darlehen ein sehr weit gefasster Begriff und geht über eine bankgeschäftliche Beziehung hinaus. Neben einer Vielzahl von Darlehensarten gibt es auch andere Formen wie Garantien und Bürgschaften , die vom Darlehen abzugrenzen sind.

Im Allgemeinen werden Darlehen in Tilgungs- und Fälligkeitsdarlehen unterschieden. Dabei spiegeln Tilgungsdarlehen den Regelfall bei der Kreditvergabe wider. Im Gegensatz zum Fälligkeitsdarlehen wird hier der Kapitalbetrag nicht erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig, sondern gemäß eines Tilgungsplans regelmäßig abgezahlt. Das führt zu einer permanenten Verminderung des Kreditbetrags, da sich die Zinsen während der Laufzeit tilgungsbedingt verringern. Bei endgültigen Darlehen sind Zinszahlungen gleichbleibend hoch.

Bei Funding Circle nehmen die Kreditnehmer ein Tilgungsdarlehen auf. Hierbei handelt es sich um ein Annuitätendarlehen.