Unter den Folgen der Corona-Krise erlebt die deutsche Wirtschaft aktuell eine Belastungsprobe ungekannten Ausmaßes. Dass dabei insbesondere die Sicherung der kurzfristigen Liquidität eine Herausforderung ist, hat die Politik schnell erkannt. Die Bundesregierung sowie die Regierungen der meisten Länder haben zu diesem Zweck Hilfsprogramme für Unternehmen ins Leben gerufen, u.a. Liquiditätshilfen in Form von günstigen Krediten der KfW mit einem staatlichen Garantierahmen in Höhe von 460 Mrd. Euro.
Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen soll so durch die Krise geholfen werden. Daneben gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Förder- und Hilfsprogramme, die von Unternehmen aller Größen in Anspruch genommen werden können. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme für Unternehmen zusammengestellt.
Für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu 10 vollzeitäquivalent Beschäftigten
Das Soforthilfeprogramm des Bundes unterstützt die vorgenannten Unternehmen zur Sicherung der Liquidität mit einer Einmalzahlung je nach Betriebsgröße in Höhe von 9.000 bis 15.000 Euro. Es handelt sich bei der Soforthilfe demnach nicht um Kredite. Die Vergabe erfolgt über die zuständigen Stellen der Bundesländer. Anträge können noch bis zum 31.05.2020 gestellt werden.
Mehr Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Für gewerbliche Unternehmen mit über zehn Mitarbeitern
Die Förderbank der Bundesrepublik KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat mit dem KfW-Schnellkredit ein Sonderkreditprogramm aufgelegt, um Unternehmen in der Krise zu unterstützen - allerdings kann dieser nur von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beantragt werden. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es maximal 500.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die ersten zwei Jahre sind dabei tilgungsfrei.
Es handelt sich um Kredite zu niedrigen Zinssätzen, die durch stark vereinfachte Vergabekriterien vergleichsweise schnell ausgezahlt werden können. Eine Risikoprüfung durch die vergebende Hausbank findet nicht statt, da die KfW das Kreditrisiko zu 100 Prozent übernimmt. Allerdings: das Unternehmen musste im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben, um einen Kredit zu erhalten.
Mit den Schnellkrediten sollen vor allem laufende Kosten gedeckt oder Anschaffungen finanziert werden. Wichtig: die KfW-Kredite dürfen nicht für Umschuldungen verwendet werden.
Aktuell können die Anträge für KfW-Kredite nur bei akkreditierten Finanzinstituten gestellt werden. Mehr dazu hier.
Für gewerbliche Unternehmen jeder Größe, Solo-Selbstständige und Freiberufler
Unabhängig von der Unternehmensgröße, bietet die KfW weitere Liquiditätshilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen.
Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, gibt es den ERP-Gründerkredit.
Unternehmen, die schon länger als fünf Jahre am Markt sind, können hingegen den KfW-Unternehmerkredit beantragen.
In beiden Fällen handelt es sich um Kredite bis 1 Mrd. Euro mit reduzierten Zinssätzen bis zu 2,12 Prozent p.a.. Die KfW übernimmt dabei 90 Prozent des Bankrisikos. Mit den Krediten können Investitionen, Betriebskosten sowie Material- und Lagerkosten finanziert werden. Wichtig: die KfW-Kredite dürfen nicht für Umschuldungen, Nach- oder Anschlussfinanzierungen verwendet werden.
Aktuell können die Anträge für KfW-Kredite nur bei akkreditierten Finanzinstituten gestellt werden.
Zudem bieten die meisten Bundesländer auch eigene Förderprogramme für Unternehmen an. Hier lohnt es sich, Informationen direkt bei den jeweiligen Landesförder- und Investitionsbanken einzuholen. Eine Liste mit den Webseiten der zuständigen Stellen der Länder finden Sie hier:
Weitere Unterstützung in der Corona-Krise bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und zwar mit einem Zuschuss zu Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen in Höhe von 4.000 Euro. Auf das Angebot können Unternehmen zurückgreifen, die direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffenen sind und deshalb einen Beratungsbedarf haben.
Folgende Beratungsleistungen können durch das Bafa bezuschusst werden:
Der Antrag auf eine Bezuschussung von Beratungsleistungen nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für KMU wir direkt beim Bafa gestellt.
In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen über die derzeit vorhandenen Förder- und Hilfsprogramme von Bund und Ländern für Unternehmen zusammengestellt. Diese sollen lediglich der Orientierung und Hilfestellung dienen. Genaueres zu den einzelnen Programmen erfahren Sie bei der jeweils zuständigen Stelle des Bundes und der Länder. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier dargestellten Informationen.
Sollte Ihr Unternehmen unabhängig von der Corona-Krise eine Finanzierung für anstehende Investitionen benötigen, sind wir auch weiterhin für Sie da. In Zusammenarbeit mit unseren vielfältigen Partnern helfen wir Ihnen die passende Finanzierung zu finden. So haben Sie die Möglichkeit vorbehaltlich einer Prüfung durch unsere Partner schnell und einfach eine oder mehrere Finanzierungsoptionen angeboten zu bekommen, aus denen Sie frei wählen können. Unser Service ist für Sie natürlich kostenlos und eine Anfrage bei uns wie immer unverbindlich.